"Das Spiel ist die ureigenste Ausdrucksform des Kindes", so stehe es im BEP. Anknüpfend daran, wollen wir das Kind begleiten, in seinem spielerischen Entdecken der Welt. Wir wollen seine Neugierde wecken und seine Explorationsfreude anregen und unterstützen. Hierfür stellen wir eine bereitete Umgebung zur Verfügung und geben den Kindern durch unser pädagogisches Angebot ein Grundhandwerkszeug mit auf den Weg. Dieses soll ihm als Grundlage dienen, für sein weiteres Forschen, Entdecken und sich Anregung holen.
Der BEP sieht die Förderung des Kindes in folgenden Bereichen vor, es handelt
sich dabei um die Entwicklungsbereiche der Kinder, die auf spielerische Weise
unterstützt und angeregt werden:
Basiskompetenzen
Themenübergreifende Bildungs- und Erziehungsperspektiven
Themenbezogene Bildungs- und Erziehungsbereiche
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
Durch regelmäßige Kinderbefragungen, Elternbefragungen, Elterngespräche und
Beobachtungen, sowie gezielt gewählte Methoden wollen wir die Qualität unserer
pädagogischen Arbeit überprüfen und sicherstellen.
Der Kinderschutz (§ 8a SGB VIII, Art. 9a BayKiBIG) und seine entsprechende
Handhabung (s. Handreichung der Caritas) ist ebenfalls ein wichtiger Bereich
unseres pädagogischen Alltags, in Zusammenarbeit mit den Eltern und den
entsprechenden Fachstellen.